Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
J.R. Commerce UG (haftungsbeschränkt), Feuerdornstraße 149, 59071 Hamm gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von J.R. Commerce UG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die J.R. Commerce UG mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn J.R. Commerce UG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn J.R. Commerce UG auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen von J.R. Commerce UG, Bedingungen
(1) J.R. Commerce UG erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Unternehmen und Makler aus dem Immobilen- und Finanzbereich, insbesondere solche des Onlinemarketings und der Anfragen-/Leadgenerierung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet J.R. Commerce UG dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von J.R. Commerce UG zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch J.R. Commerce UG, bleibt der Vergütungsanspruch von J.R. Commerce UG unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist J.R. Commerce UG nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von J.R. Commerce UG bleibt in diesen Fällen unberührt.
(5) In Bezug auf die von J.R. Commerce UG zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht J.R. Commerce UG in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) J.R. Commerce UG ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von J.R. Commerce UG in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.
(8) J.R. Commerce UG garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.
(9) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von J.R. Commerce UG zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an J.R. Commerce UG zu übergeben. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen J.R. Commerce UG und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von J.R. Commerce UG eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von J.R. Commerce UG unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) J.R. Commerce UG kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. J.R. Commerce UG kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber J.R. Commerce UG nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und J.R. Commerce UG überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist J.R. Commerce UG verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von J.R. Commerce UG zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
(6) J.R. Commerce UG ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird J.R. Commerce UG dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von J.R. Commerce UG gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von J.R. Commerce UG hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von J.R. Commerce UG angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von J.R. Commerce UG erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die Vergütung der Dienste von J.R. Commerce UG ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von J.R. Commerce UG ist anders lautend. Eine J.R. Commerce UG erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde J.R. Commerce UG nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses wird auf Anforderung von J.R. Commerce UG überlassen.
(4) J.R. Commerce UG stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an J.R. Commerce UG zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Bei Vereinbarung eines zusätzlichen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteils für J.R. Commerce UG ist der Kunde jederzeit zur Auskunft für J.R. Commerce UG in Bezug auf die im Rahmen der Zusammenarbeit erzielten Umsätze und Gewinne. Die Auskunftsverpflichtung besteht für einen Zeitraum von 12 Monaten über die Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, fort.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag zwischen J.R. Commerce UG und dem Kunden hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird der Vertrag zwischen J.R. Commerce UG und dem Kunden nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich zu gleicher Laufzeit und zu gleichen Bedingungen.
(2) Etwaige darüber hinaus gehenden freien Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch J.R. Commerce UG beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei J.R. Commerce UG eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei J.R. Commerce UG vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält J.R. Commerce UG sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber J.R. Commerce UG in Verzug, ist J.R. Commerce UG berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. J.R. Commerce UG wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Erfüllung
(1) J.R. Commerce UG wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. J.R. Commerce UG ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass J.R. Commerce UG bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird J.R. Commerce UG innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist J.R. Commerce UG gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von J.R. Commerce UG unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber J.R. Commerce UG zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass J.R. Commerce UG überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt J.R. Commerce UG insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von J.R. Commerce UG erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von J.R. Commerce UG für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die J.R. Commerce UG nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an J.R. Commerce UG über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der J.R. Commerce UG anderweitig eingeräumt.
§ 13 Haftung
(1) J.R. Commerce UG haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet J.R. Commerce UG nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet J.R. Commerce UG nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von J.R. Commerce UG maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von J.R. Commerce UG. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von J.R. Commerce UG (derzeit Hamm)
AGB Stand: 14.12.2020 © Vervielfältigung verboten
Anhang SEPA:
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J.R. Commerce UG (haftungsbeschränkt), Tondern Str. 23, 59065 Hamm (Gläubigerreferenz-ID:………………) und deren Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von J.R. Commerce UG (haftungsbeschränkt), Tondern Str. 23, 59065 Hamm und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
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